Liebe Eltern,
seit Beginn des Schuljahres haben wir die Erkrankung Ihres Kindes vor Beginn des Unterrichts erbeten, um bei Abwesenheit ggf. schnell prüfen zu können, ob Ihr Kind auch sicher in der Schule ankommt. Sie haben uns per Telefon oder Mail täglich gut informiert. Die Infokette an unserer großen GS müssen wir noch etwas vereinfachen und haben deshalb ab 3.2.25 vor, dass Sie über einen QR-Code auf unserer Webseite die Abmeldung vereinfacht vornehmen können.
Für uns hat dies den Vorteil, dass sowohl die Sekretärin als auch jeder Lehrer bereits am Handy von jdem Raum der GS aus sehen können, ob Ihr Kind bis zum Beginn des Unterrichts abgemeldet wurde. Das aufwendige Erstellen der Listen, Wege zum Lehrerzimmer oder Nachfragen im Sekretariat entfallen und wir können diese Informationen jederzeit über LernSax abrufen.
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zukünftig, damit wir schneller einen Überblick haben, dass Ihr Kind wohlbehalten bei uns ankommt.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung - kommen Sie gesund durch die Woche.
Ihr Team der GS
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„Erfolg besteht darin, sich nicht entmutigen zu lassen.“ Für die bevorstehenden Weihnachtstage möchten wir Ihnen, liebe Eltern und Ihren Familien, nach einer hoffentlich stressfreien Adventsze...
Fachlich fundiert, methodisch vielfältig und differenziert - so sieht Unterricht bei uns aus.
Soziale Kompetenzen bilden die Grundlage für ein gelingendes Miteinander an unserer Schule.
Unsere Schule ist LRS-Stützpunkt und zudem ausgestattet mit einem Lehrschwimmbecken, Schulgarten und Schulhort.
Vielfältige Freizeitangebote ermöglichen es zudem, individuelle Interessen/ Begabungen nachzugeben.
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es probierst.
SCHULLEITERIN
STELLVERTRETERIN
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit, der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.