In der Woche vom 16.-20.3.26 ist unser Sekretariat nicht besetzt. Wir sind bemüht am Morgen alle Meldungen zur Abwesenheit von Kindern zu erfassen. Wir bitten Sie dafür noch einmal Ihr Kind rechtzeitig und möglichst über den QR- Code auf der Webseite abzumelden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.
Ihr Team der GS
Liebe Eltern,
unser Elternratsvorsitzender Herr Thielemann hat einen Leitfaden zur Kommunikation (siehe Link unten) zwischen Eltern und Schule erstellt.
Enthalten sind Infos für Sie, damit Sie keine wichtige Meldung verpassen sowie Vorschläge für gemeinsame Regeln im Klassenchat.
Immer wieder erhalten wir Rückmeldungen von Eltern, dass die Kommunikation im WhatsApp-Gruppenchat nicht zielgerichtet verläuft. Eine gemeinsame Einigung über zu beachtende Regeln soll hier helfen und den Austausch vereinfachen.
Leiten Sie die Information daher gern weiter!
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und ganz besonders Herrn Thielemann für die Zusammenstellung!
Den Leitfaden finden Sie im Bereich "Organisatorisches" - "Dokumente" bzw. hier:
https://3x7.de/Kommunikation
Liebe Eltern,
hiermit leiten wir eine Information des Schulträgers an Sie weiter:
"Mit Datum vom 17.02.2026 wurde die neue verkehrsrechtliche Anordnung durch entsprechende Beschilderung umgesetzt und ist damit verkehrsrechtlich wirksam.
Damit ist die Benutzung aller öffentlicher Parkflächen am Schulberg von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 bis 17 Uhr auf 30 Minuten beschränkt.
Unsere Gemeindevollzugsbediensteten werden mit Beginn der 9. Kalenderwoche ab dem 25.02.2026 die Einhaltung der Anordnung intensiv kontrollieren.
Diese Maßnahme dient vor allem der Entschärfung der Verkehrssituation bei der Verbringung und Abholung der Grundschüler."
Wir weisen darauf hin, dass für uns als Schule die Aufsicht nach Unterrichtsende nach einer angemessenen Übergangszeit endet.
Eine persönliche Übergabe des Kindes an Sorgeberechtigte erfolgt nicht. Die Verantwortung der Eltern beginnt mit dem Ende der schulischen Aufsicht bzw. bei Verlassen des Schulgebäudes.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden oder sicher nach Hause gelangen.
Sollte sich eine Abholung verzögern, informieren Sie die Schule bitte rechtzeitig.
Ab sofort gelten neue Öffnungszeiten im Sekretariat:
Montag - Donnerstag 7.00 - 14.00 Uhr
Freitag 7.00 - 13.00 Uhr
Schließzeiten
Montag - Donnerstag 9.15 - 9.30 Uhr
12.00 - 12.30 Uhr
Freitag 9.15 - 9.30 Uhr
Liebe Eltern,
unter "Organisatorisches" - "Dokumente" unserer Homepage (Link unten) stellen wir Ihnen zwei Informationen zum Bildungsticket sowie zu finanzieller Unterstützung vom Landkreis zur Verfügung.
https://www.grundschule-floeha.de/docs
Liebe Eltern, am kommenden Montag startet unser neues Bewegungsprogramm, der „SpoSpiTo!“-Bewegungs-Pass. Im Elternbrief wurden Sie darüber bereits informiert. Wir hoffen, dass Sie unser Projek...
Liebe Eltern, da auch in diesem Schuljahr der Schulweg🚗 Ihres Kindes eine hohe Bedeutsamkeit hat, werden wir an einem Projekt zur Förderung der Bewegungsfreude 🚶♀️auf dem Weg zur Schule&nb...
Nun hat es endlich mit der Übergabe unserer Spende an das Oederaner Hospiz " Begleitende Hände" geklappt. Wir konnten den Erlös von 460,00€ und noch Sachspenden unserer Keramik - AG an d...
Fachlich fundiert, methodisch vielfältig und differenziert - so sieht Unterricht bei uns aus.
Soziale Kompetenzen bilden die Grundlage für ein gelingendes Miteinander an unserer Schule.
Unsere Schule ist LRS-Stützpunkt und zudem ausgestattet mit einem Lehrschwimmbecken, Schulgarten und Schulhort.
Vielfältige Freizeitangebote ermöglichen es zudem, individuelle Interessen/ Begabungen nachzugeben.
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es probierst.
SCHULLEITERIN
STELLVERTRETERIN
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit, der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.