04.03.22

4. März 2022 um 13:48:54 Uhr

 

Hier noch eine Ergänzung zur Absonderung von Geschwisterkindern, die sich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen ergab.

Sollte in der Familie ein Kind positiv getestet sein, sind die zum Haushalt gehörenden Kinder weiterhin häuslich abzusondern. Ausnahmen sind, das Kind ist zweifach geimpft, dann gilt die Zeit der 90 Tage, die es weiterhin die Schule besuchen darf. Ist das Kind dreifach geimpft, gilt diese Dauer des Schulbesuchs unbegrenzt.

Wir bitten Sie, liebe Eltern, um Verständnis, da sich die auf Bundesebene gefassten Beschlüsse, durch die Beschlüsse auf Landesebene unterscheiden können. Wir versuchen bei den nicht immer umgangssprachlich getroffenen Formulierungen, einen Interpretationsspielraum zu vermeiden, um im Falle einer Entscheidung, sicher zu gehen, diese richtig getroffen zu haben.

Wir wünschen uns, Sie mit allen Informationen für den Start am Montag gut und verständlich "ausgerüstet" zu haben.

Sollten sich dennoch Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte den Klassenleiter Ihres Kindes oder uns.

Bis bald -

Ihre Schulleitung

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