Liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass seit 1.9. der Stadtbus nun auch um 7:28 Uhr ab Wohngebiet Sattelgut abfährt. Er ist dann um 7:37 Uhr an der Haltestelle Augustusburger Straße/Turnerstraße. Wir hoffen, dass die Verbindung genutzt wird und somit beibehalten werden kann.
Hier finden Sie den Fahrplan:
Fahrplan Bus 1
Liebe Eltern,
unser Termin für die 1. gemeinsame Elternversammlung und anschließender Schulkonferenz steht nun fest.
Am Mittwoch, 24.09.25, 18.00 Uhr treffen sich alle gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter gemeinsam mit uns (SL und Lehrerrat) sowie dem Schulträger.
Im Anschluss findet die Schulkonferenz statt, in der Beschlüsse zum Schuljahr 25/26 beschlossen werden.
Einladungen werden in den nächsten Tagen durch den Elternrat der GS an alle in den Elternabend gewählten Elternvertreter/Stellvertreter weitergeleitet.
Für Ihre Unterstützung bedankt sich
das Team der GS
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Heute erhielten wir Sachen Verkehrssicherheit professionelle Unterstützung…👮In zwei spannend gestalteten Veranstaltungen erlebten unsere Schüler das Polizeiorchester beim Programm „...
Liebe Eltern, "brandaktuell" möchten wir Sie über die soeben beendete Übung zum Probealarm informieren. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, unsere gesamte GS mit SSZ in 5min und 30 sec...
Fachlich fundiert, methodisch vielfältig und differenziert - so sieht Unterricht bei uns aus.
Soziale Kompetenzen bilden die Grundlage für ein gelingendes Miteinander an unserer Schule.
Unsere Schule ist LRS-Stützpunkt und zudem ausgestattet mit einem Lehrschwimmbecken, Schulgarten und Schulhort.
Vielfältige Freizeitangebote ermöglichen es zudem, individuelle Interessen/ Begabungen nachzugeben.
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es probierst.
SCHULLEITERIN
STELLVERTRETERIN
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit, der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.