10.11.23

10. November 2023 um 13:14:33 Uhr

Liebe Eltern, 


auf Grund einer aktuellen Änderung in der Schulbesuchsordnung zum Ausstellen von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen, haben wir Sie nachfolgende Information aus dem Schreiben des Landesamtes vom 8.11.23 für :


… Diese Regelung sieht die Anforderung erst nach mehr als fünf Tagen vor und auch das nicht generell, sondern als „Kann“ – Bestimmung.
Ein ärztliches Attest sollte daher nur dann verlangt werden, wenn begründete Zweifel bestehen, z.B. auffallend häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlzeiten vor oder nach den Ferien…“.


Da wir dies auch bisher in den meisten Fällen so gehandhabt haben, werden wir auch zukünftig die Entscheidung vom Einzelfall abhängig machen. 
Es ist eine Angelegenheit im gegenseitigen Vertrauen. 


Wir bitten Sie um Kenntnisnahme der Information und ggf. Rücksprache mit dem Klassenleiter Ihres Kindes. 


Vielen Dank.


Ihre Schulleitung 

 

 

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